1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich
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1.1 Geltungsbereich: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen The Growth Lab (im Folgenden "Auftragnehmer") und dem Kunden (im Folgenden "Auftraggeber").
1.2 Zukünftige Vertragsbeziehungen: Diese AGBs gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, auch wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
1.3 Entgegenstehende AGBs: Entgegenstehende AGBs des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, sie werden vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt.
1.4 Unwirksame Bestimmungen: Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt.
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2. Umfang des Beratungsauftrages / Stellvertretung
2.1 Umfang des Auftrags: Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.
2.2 Beauftragung Dritter: Der Auftragnehmer ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch den Auftragnehmer selbst. Es entsteht kein direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.
2.3 Geschäftsbeziehungen mit Dritten: Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich der Auftragnehmer zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient.
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3. Aufklärungspflicht des Auftraggebers / Vollständigkeitserklärung
3.1 Organisatorische Rahmenbedingungen: Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages ein möglichst ungestörtes Arbeiten erlauben.
3.2 Information über vorherige Beratungen: Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer über vorher durchgeführte und laufende Beratungen umfassend.
3.3 Vorlage von Unterlagen: Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle notwendigen Unterlagen zeitgerecht zur Verfügung und informiert ihn über alle relevanten Vorgänge und Umstände.
3.4 Information der Mitarbeiter: Der Auftraggeber informiert seine Mitarbeiter und die Arbeitnehmervertretung über die Tätigkeit des Auftragnehmers.
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4. Sicherung der Unabhängigkeit
4.1 Gegenseitige Loyalität: Die Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.
4.2 Unabhängigkeit der Dritten: Die Vertragsparteien treffen Vorkehrungen, um die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter des Auftragnehmers zu verhindern.
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5. Berichterstattung / Berichtspflicht
5.1 Berichterstattung: Der Auftragnehmer erstattet dem Auftraggeber über seine Arbeit und die seiner Mitarbeiter Bericht entsprechend dem Arbeitsfortschritt.
5.2 Schlussbericht: Der Schlussbericht wird dem Auftraggeber in angemessener Zeit nach Abschluss des Auftrages übergeben.
5.3 Weisungsfreiheit: Der Auftragnehmer ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei und handelt in eigener Verantwortung.
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6. Schutz des geistigen Eigentums
6.1 Urheberrechte: Die Urheberrechte an den vom Auftragnehmer und seinen Mitarbeitern geschaffenen Werken verbleiben beim Auftragnehmer. Der Auftraggeber darf diese Werke nur für vertraglich vereinbarte Zwecke verwenden.
6.2 Verstoß gegen Urheberrechte: Ein Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt den Auftragnehmer zur vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung von Schadenersatz.
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7. Gewährleistung
7.1 Gewährleistungspflicht: Der Auftragnehmer ist berechtigt und verpflichtet, bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung zu beheben.
7.2 Erlöschen der Gewährleistung: Der Anspruch des Auftraggebers auf Gewährleistung erlischt sechs Monate nach Erbringen der Leistung.
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8. Haftung / Schadenersatz
8.1 Haftungsbegrenzung: Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber für Schäden nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit).
8.2 Geltendmachung von Schadenersatz: Schadenersatzansprüche können innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis, gerichtlich geltend gemacht werden.
8.3 Beweislast: Der Auftraggeber hat den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist.
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9. Geheimhaltung / Datenschutz
9.1 Geheimhaltungspflicht: Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Geheimhaltung über alle geschäftlichen Angelegenheiten des Auftraggebers.
9.2 Datenschutz: Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses und beachtet dabei die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
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10. Honorar
10.1 Honorarzahlung: Der Auftragnehmer erhält ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer.
10.2 Zwischenabrechnungen: Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechende Zwischenabrechnungen zu legen.
10.3 Barauslagen: Anfallende Barauslagen sind vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen.
11. Elektronische Rechnungslegung
11.1 Elektronische Rechnungen: Der Auftragnehmer ist berechtigt, Rechnungen in elektronischer Form zu übermitteln.
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12. Dauer des Vertrages
12.1 Vertragsende: Der Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts und der entsprechenden Rechnungslegung.
12.2 Kündigung aus wichtigem Grund: Der Vertrag kann jederzeit aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden.
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13. Schlussbestimmungen
13.1 Anwendbares Recht: Auf diesen Vertrag ist österreichisches Recht anwendbar.
13.2 Gerichtsstand: Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort des Auftragnehmers zuständig.
13.3 Änderungen des Vertrages: Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform.
Internationale Anpassungen
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